Kooperations- und Begegnungsmaßnahmen
Begegnungsmaßnahmen sind Formen der Kooperation zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern aller Schularten bzw. Schultypen
im Bereich der allgemeinen Schulen und der Sonderschulen sowie zwischen Sonderschulkindergärten und allgemeinen Kindergärten.
Behinderte Kinder und Jugendliche sind aus vielerlei Gründen vom Leben der nicht behinderten Gleichaltrigen getrennt. Gegenseitige
Unkenntnis und daraus resultierende Vorurteile bestimmen oft das Verhältnis beider Gruppen zueinander und verstärken die
Isolation der behinderten Kinder und Jugendlichen.
Durch gemeinsame Feiern, Projekte, gegenseitige Besuche, Wandertage, Sportveranstaltungen und -feste, Arbeitsgemeinschaften,
Schullandheimaufenthalte sollen sich behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche kennen lernen, verstehen und akzeptieren
können.
Ziel dabei ist es, Vorurteile, Ängste und Hemmungen zwischen Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Schule und der
Sonderschule bzw. der allgemeinen Kindergärten und Schulkindergärten abzubauen: Gemeinsam handeln - gemeinsam erleben - einander
verstehen.
Um das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu unterstützen, stellt das Ministerium jährlich
Fördermittel zur Verfügung.
Folgende Kosten können bezuschusst werden:
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Fahrt- und Transportkosten
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Kosten für Unterkunft und Verpflegung
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Sachkosten für gemeinsame Projekte (Materialkosten, die auch zur Schulausstattung dienen, werden nicht bezuschusst).
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Kosten für vor- und nachbereitende Veranstaltungen
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Eintrittsgelder
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Besonderheiten können im Einzelfall berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare sind bei der Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt Markdorf oder unter www.schulamt-markdorf.de
erhältlich.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15. November für Begegnungsmaßnahmen, die zwischen Januar und Juli des darauffolgenden
Jahres und bis zum 15.Juni, die zwischen September und Dezember desselben Jahres stattfinden an die Arbeitsstelle Kooperation des
Staatlichen Schulamtes Markdorf.
Zur Abrechnung von durchgeführten Maßnahmen reichen Sie dann die entsprechenden Originalbelege zusammen mit dem
Verwendungsnachweis und einem Abschlussbericht vier Wochen nach Beendigung der Kooperationsmaßnahme ein.
Zuschuss kann nur für Kosten gewährt werden, die nicht von anderer Seite getragen werden.
Ein Merkblatt und die Antragsformulare für die Bezuschussung finden Sie hier zum Download: