Gemeinsamer Unterricht / Inklusion

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Gemeinsamer Unterricht

Begleitstelle Inklusion


Bisher war es wichtig, dass jeder, der anders ist, die gleichen Rechte hat. In Zukunft wird es wichtig sein, dass jeder das gleiche Recht hat, anders zu sein.
Willem de Klerk, Friedensnobelpreisträger




Inklusion

Vom lateinischen Verb  includere : beinhalten, einschließen, umzingeln

Ein Begriff – viele Meinungen, Emotionen und Hoffnungen… eine große Verantwortung.

Im Artikel 24 Absatz 1 der Behindertenrechtskonvention wird gefordert,  „Menschen mit Behinderung zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen“.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Wir alle müssen die Verantwortung für Inklusion übernehmen.

Im Februar 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und somit für sich rechtskräftig verbindlich gemacht.

Ziel der Umsetzung der UN-Konvention ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und zusammen leben. So auch im Bereich der Bildung . 

Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Juli 2015 mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes den Weg  für mehr Inklusion in den Schulen frei gemacht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam. Vielfalt wird als Normalität und als Bereicherung betrachtet.

Mit dem Neuen „Inklusionsgesetz“, in dem nun klar geregelt ist, dass die Sonderschulpflicht abgeschafft ist und die allgemeinen Schulen auch Kindern mit Behinderung grundsätzlich offen stehen, wurde das Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den Lernort (allgemeine Schule  oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum SBBZ) gestärkt.

Wenn sich Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für Inklusion entscheiden, wird versucht, diesen Wunsch  pädagogisch verantwortlich und mit optimalen Erfolgsaussichten zu verwirklichen. Dabei kommen auf Eltern, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger und auf die Schulverwaltung viele Fragen und Aufgaben zu.  Das Team Inklusion am Staatlichen Schulamt Markdorf möchte bei der Klärung von Fragen und der Bewältigung der Aufgaben weiterhin seine Beratung und Mitarbeit anbieten, damit die Inklusion in der allgemeinen Schule ausgebaut werden kann und weitere gute Angebote zu den bestehenden erfolgreichen Modellen hinzu kommen können.

Unser Service

Ihre Hotline zur Begleitstelle Inklusion:

Annette Axmann

annette.axmann@ssa-mak.kv.bwl.de

07544-5097 144

Dienstag und Donnerstag 8.30 -  15.30 Uhr

Zuständigkeit 
Großraum Bodenseekreis: ERI Linzgau West, ERI Linzgau Mitte & ERI Linzgau Ost
Großraum Oberschwaben: ERI Zocklerland, ERI Oberschwaben Süd-West & ERI Oberschwaben Süd-Ost



Anja Elkemann

anja.elkemann@ssa-mak.kv.bwl.de

07544-5097 132

Montag bis Freitag von 8:00 - 12.30 Uhr

Zuständigkeit 
Fallmanagement Förderschwerpunkt Sprache
Großraum Bodenseekreis: ERI Bodenseekreis Mitte



Angelika Hunzinger

angelika.hunzinger@ssa-mak.kv.bwl.de

07544-5097 142

0176/30786678

Dienstag von 8.00 - 17.00 Uhr

Zuständigkeit 
Großraum Allgäu: ERI Allgäu West, ERI Allgäu Ost & ERI Allgäu Süd-Ost



Julia Jakoubek

julia.jakoubek@ssa-mak.kv.bwl.de

07544-5097 169 

Dienstag von 8.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 15.00 Uhr

Zuständigkeit 
Großraum Bodenseekreis: ERI Bodenseekreis Ost
Großraum Allgäu: ERI Allgäu Süd-West



Anja Scheufele

anja.scheufele@ssa-mak.kv.bwl.de

07544-5097-143

Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr

Zuständigkeit 
Großraum Oberschwaben: ERI Schussental Nord & ERI Schussental Süd