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„…individuelles Fähigkeitspotenzial für herausragende Leistungen.“ (Heller, 2001)
"…die jedoch nur dann erbracht werden, wenn auch die Motivation dazu da ist, und vor allem, wenn die Umweltbedingungen stimmen.“
(M. Jost, 2003)
Die meisten Wissenschaftler sehen hier intellektuell begabte Kinder und Jugendliche mit einem IQ von über 130. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dabei intellektuelle Begabung mit Intelligenz gleichgesetzt. Sie gilt als unabhängiger Leistungsbereich neben der
- sozialen Begabung
- musischen Begabung
- bildnerisch darstellenden Begabung
- motorischen Begabung
"Jede Schule und Schulart hat gemäß Landesverfassung die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler begabungsgerecht zu fördern. Dies gilt …. auch für Kinder und junge Menschen, die hochbegabt sind…Hochbegabte sind nicht zwangsläufig Hochleister, also Schülerinnen und Schüler mit den besten Noten…Zur Begabtenförderung gehören im schulischen Bereich das außerunterrichtliche Angebot der Arbeitsgemeinschaften für besonders Begabte und Befähigte an allen Schularten, im Unterricht binnendifferenzierende Maßnahmen sowie individualisiertes Lernen in Kindergärten, Grundschulen und allen weiterführenden Schulen, an den Grundschulen die flexible Eingangsstufe, die direkte Einschulung in das zweite Schuljahr, das Überspringen von Klassen oder der Teilunterricht in höheren Klassen; die letzteren Maßnahmen sind selbstverständlich auch an weiterführenden Schulen möglich."
Antwort des Kultusministeriums am 31. Juli 2012 auf die Anfrage der Abgeordneten Kurtz
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei verschiedenen Anbietern:
- dem Kultusportal des Landes Baden-Württemberg
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1190438/index.html
- dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
http://www.bmbf.de/de/762.php