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Schulfremdenprüfung Hauptschule
Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Hauptschulabschlusses.
Wann und wie oft findet die Schulfremdenprüfung statt?
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt. Prüfungstermine Hauptschule Schuljahr 2024/2025
Wer wird zur Prüfung zugelassen?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
2. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
3. nicht bereits die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat,
4. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat und
5. keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.
Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums werden zur Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle der Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Ist es möglich, sich nur im Fach Englisch prüfen zu lassen?
Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache Englisch erworben hat, kann sich im Fach Englisch einer Prüfung unterziehen.
Welche Prüfungsteile umfasst die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde?
Schriftliche Prüfung: Deutsch, Mathematik, Englisch. Für die Schulfremdenprüfung im Fach Deutsch gilt die an der
prüfenden Schule ausgewählte Ganzschrift.
Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfungen, im Fach Englisch in Form der
Kommunikationsprüfung, sowie nach Wahl der Teilnehmerin oder des
Teilnehmers auf ein Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) oder auf ein gesellschaftswissenschaftliches Fach
(Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie).
Des Weiteren findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus folgenden Prüfungsteilen besteht: Erstellung einer
Hausarbeit; Präsentation; Prüfungsgespräch.
Die Präsentation des Themas und das Prüfungsgespräch zur Hausarbeit werden von der Schule, an der die Prüfung stattfindet, terminiert.
Überblicksdarstellung:
Wann findet die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch für Schulfremde statt?
Die Kommunikationsprüfung für Schulfremde findet nach der schriftlichen Prüfung statt.
Wie oft kann ich die Schulfremdenprüfung machen?
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
An welcher Schule findet die Schulfremdenprüfung statt?
Mit dem Zulassungsschreiben wird Mitte März die Prüfungsschule mitgeteilt.
Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 01. März jeden Jahres an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Wo muss ich mich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Wie kann ich mich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
Wir benötigen von Ihnen:
Formular
1
Formular
2
Formular
3
- einen Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und
- gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) oder Kopie des Personalausweises
- letztes Zeugnis, Abgangszeugnis (beglaubigte Kopie)
(Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung)
- Nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums: Halbjahresinformation
- Nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums: Bescheinigung
der Schule über Versetzungsgefährdung
Gibt es Ansprechpersonen im Schulamt?
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Tania Hastings
07544 5097-112
tania.hastings@ssa-mak.kv.bwl.de
Sylvia Rössler
07544 5097-125
sylvia.roessler@ssa-mak.kv.bwl.de