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Erste Hilfe Kurs (Gutscheine)

Gutscheine für Erste Hilfe Kurse

Wer benötigt einen Erste Hilfe Kurs?

Schulen, an denen keine Ersthelfer vorhanden sind, müssen mindestens zwei (bzw. 7% des Lehrerkollegiums, aufgerundet max. 20%) in Erster Hilfe ausgebildete Lehrkräfte im Kollegium haben, die ihr Wissen und Können in diesem Bereich alle zwei Jahre in einem Trainingskurs auffrischen.


Gutscheine für einen Erste Hilfe Kurs anfordern - bei wem und wie?

Staatl. Schulamt Markdorf
Doris Sticher
07544 / 5097-175
07544 / 5097-192

doris.sticher@ssa-mak.kv.bwl.de 

Ab 1. März 2023 erfolgt die Kostenübernahme über Abrechnungsformulare der Unfallkasse Baden-Württemberg. Bereits ausgegebene Gutscheine können bis Ende des Kalenderjahres 2023 verwendet und abgerechnet werden. Alle notwendigen Informationen inkl. Abrechnungformulare finden Sie auf der Homepage der UKBW hier

Prinzipiell gilt: Lehrkräfte, deren letzter Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt, müssen einen Grundlehrgang besuchen, bei allen anderen reicht ein Trainingskurs. Beide Kurse sind vom zeitlichen Umfang her identisch (ein ganzer Tag), sie unterscheiden sich jedoch in den Inhalten.

Bei Bedarf erteilen wir Ihnen Auskunft darüber, wieviel Gutscheine Ihrer Schule pro Kalenderjahr maximal zustehen.

Weitere wichtige Infos:

  • Die Schulleitung darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Hier finden Sie eine Auflistung der anerkannten Ausbildungsorganisationen, für die die Gutscheine gelten.
  • Die Gutscheine gelten nur für das auf den Gutscheinen abgedruckte Kalenderjahr. Nicht benötigte Gutscheine bitte spätestens gegen Ende des Kalenderjahres zurückschicken ans Schulamt!
  • Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass immer genügend und passend ausgebildete Ersthelfer an der Schule vorhanden sind. Sie hat außerdem darauf zu achten, dass die Ersthelfer in Zeitabständen von (in der Regel) 2 Jahren fortgebildet werden.
  • Weitere Informationen bezüglich der Regelungen zur Kostenübernahme von Ersthelferaus- bzw. Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer allgemein bildender Schulen
    finden Sie hier.

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