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Erste Hilfe Kurs (Gutscheine)

Gutscheine für Erste Hilfe Kurse

Wer benötigt einen Erste Hilfe Kurs?

Schulen, an denen keine Ersthelfer vorhanden sind, müssen mindestens zwei (bzw. 7% des Lehrerkollegiums, aufgerundet) in Erster Hilfe ausgebildete Lehrkräfte im Kollegium haben, die ihr Wissen und Können in diesem Bereich alle zwei Jahre in einem Trainingskurs auffrischen.


Gutscheine für einen Erste Hilfe Kurs anfordern - bei wem und wie?

Staatl. Schulamt Markdorf
Jessica Nölle
07544-5097-129
07544-5097-192

jessica.noelle@ssa-mak.kv.bwl.de

Anforderung der Gutscheine bitte per E-Mail durch die Schulleitung oder in dessen Auftrag durch das Sekretariat.

In der E-Mail enthalten sein müssen Vor- und Zuname der Lehrkraft, die einen Kurs besuchen wird, und ob es sich um einen Grundlehrgang oder um einen Trainingskurs handelt. Prinzipiell gilt: Lehrkräfte, deren letzter Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt, müssen einen Grundlehrgang besuchen, bei allen anderen reicht ein Trainingskurs. Beide Kurse sind vom zeitlichen Umfang her identisch (ein ganzer Tag), sie unterscheiden sich jedoch in den Inhalten.

Wenige Tage nach Anforderung der Gutscheine erhalten Sie diese per Post.

Bei Bedarf erteilen wir Ihnen Auskunft darüber, wieviel Gutscheine Ihrer Schule pro Kalenderjahr maximal zustehen.

Weitere wichtige Infos:

  • Die Schulleitung darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Hier finden Sie eine Auflistung der anerkannten Ausbildungsorganisationen, für die die Gutscheine gelten.
  • Die Gutscheine gelten nur für das auf den Gutscheinen abgedruckte Kalenderjahr. Nicht benötigte Gutscheine bitte spätestens gegen Ende des Kalenderjahres zurückschicken ans Schulamt!
  • Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass immer genügend und passend ausgebildete Ersthelfer an der Schule vorhanden sind. Sie hat außerdem darauf zu achten, dass die Ersthelfer in Zeitabständen von (in der Regel) 2 Jahren fortgebildet werden.
  • Weitere Informationen bezüglich der Regelungen zur Kostenübernahme von Ersthelferaus- bzw. Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer allgemein bildender Schulen
    finden Sie hier.
 

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