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Schulfremdenprüfung Werkrealschule
Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss
erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Werkrealschulabschlusses (= Mittlerer Schulabschluss).
Wann und wie oft findet die Schulfremdenprüfung statt?
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen
Abschlussprüfung statt. Prüfungstermine
Werkrealschule SJ 2024/2025
Wer wird zur Prüfung zugelassen?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
2. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
3. nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat,
4. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat und
5. keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.
Welche Fächer werden schriftlich und mündlich geprüft?
Schriftliche Prüfung:
Deutsch
Mathematik
Englisch
Wahlpflichtfach (Technik oder Alltagskultur, Ernährung, Soziales)
Für die Schulfremdenprüfung im Fach Deutsch gilt die an der prüfenden Schule ausgewählte Ganzschrift.
Mündliche Prüfung:
Biologie oder Chemie oder Physik
Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde
Englisch in Form der Kommunikationsprüfung
Deutsch oder Mathematik oder Wahlpflichtfach (Technik oder AES)
ein weiteres vom Prüfling zu benennendes schriftliches Prüfungsfach
auf Wunsch des Prüflings oder nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden auf weitere schriftliche Prüfungsfächer
Wann findet die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch für Schulfremde statt?
Die Kommunikationsprüfung für Schulfremde findet nach der schriftlichen Prüfung statt.
Wie oft kann ich die Schulfremdenprüfung machen?
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
An welcher Schule findet die Schulfremdenprüfung statt?
Mit dem Zulassungsschreiben wird Mitte März die Prüfungsschule mitgeteilt.
Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 01. März jeden Jahres an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Wo muss ich mich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche
Schulamt zu richten
Wie kann ich mich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
Folgende Unterlagen sind beim Staatlichen Schulamt einzureichen:
Formular
1
Formular
2
- einen Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte
Berufstätigkeit
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) oder Kopie des Personalausweises
-die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse (beglaubigte Kopie) der besuchten Schulen (Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter
deutscher Übersetzung)
Gibt es Ansprechpersonen im Schulamt?
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Tania Hastings
07544 5097-112
tania.hastings@ssa-mak.kv.bwl.de
Sylvia Rössler
07544 5097-125
sylvia.roessler@ssa-mak.kv.bwl.de