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Schulfremdenprüfung Realschule

Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium besuchen (Schulfremde).

  

Wann und wie oft findet die Schulfremdenprüfung statt? 
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen 

Abschlussprüfung statt. Prüfungstermine Realschule SJ 2024/2025

  

Wer wird zur Prüfung zugelassen?   

Zur Prüfung wird zugelassen, wer 

1. in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat, 

2. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre, 

3. nicht bereits die ordentliche Realschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat, 

4. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Realschulabschlussprüfung oder der 
    entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat und 

5. keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.

 

Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums werden zur Realschulabschlussprüfung für Schulfremde zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle der Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten

 

Welche Fächer werden schriftlich und mündlich geprüft? 

Schriftliche Prüfung:

Deutsch
Mathematik
Englisch
Wahlpflichtfach (Französisch, Technik oder Alltagskultur, Ernährung, Soziales)
 

Für die Schulfremdenprüfung im Fach Deutsch gilt die an der prüfenden Schule ausgewählte Ganzschrift.



Mündliche Prüfung:

·         Biologie oder Chemie oder Physik

·         Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde

·         Englisch in Form der Kommunikationsprüfung

·         ein weiteres vom Prüfling zu benennendes schriftliches Prüfungsfach (ggf. in der Wahlpflichtfremdsprache in Form der Kommunikationsprüfung)

·         auf Wunsch des Prüflings oder nach Entscheidung der oder des Vorsitzenden auf weitere schriftliche Prüfungsfächer.

 

Wann findet die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch für Schulfremde statt? 

Die Kommunikationsprüfung für Schulfremde findet nach der schriftlichen Prüfung statt.

  

Wie oft kann ich die Schulfremdenprüfung machen?  
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen. 

 

An welcher Schule findet die Schulfremdenprüfung statt?

Mit dem Zulassungsschreiben wird Mitte März die Prüfungsschule mitgeteilt.

 

Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden? 

Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 01. März jeden Jahres an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.

 

Wo muss ich mich zur Schulfremdenprüfung anmelden?  
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.



Wie kann ich mich zur Schulfremdenprüfung anmelden?  
Wir benötigen von Ihnen:

Formular 1  (Formular 1 in doppelter Ausfertigung einreichen)
Formular 2
Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) oder Kopie Personalausweis
Letztes Zeugnis, Abgangs-/Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
(Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung)
Zusätzliches Anmeldeformular für Schüler des Gymnasiums:
Formblatt für Schüler des Gymnasiums
 

Gibt es Ansprechpersonen im Schulamt? 
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:

Tania Hastings
07544 5097-112
tania.hastings@ssa-mak.kv.bwl.de

Sylvia Rössler
07544 5097-125
sylvia.roessler@ssa-mak.kv.bwl.de