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Kooperation Kindergarten - Schule
Übergangssituationen wie beispielsweise der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule erfordern die besondere Aufmerksamkeit der Beteiligten.
Im Interesse einer bruchlosen Bildungsbiografie des Kindes ist die rechtzeitig beginnende partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Kindergarten, Schule und gegebenenfalls weiteren Unterstützungssystemen notwendig.
Der bestmögliche Einschulungszeitpunkt bestimmt sich durch die individuelle Entwicklung des Kindes, die Fördermöglichkeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung und die Gestaltung der Eingangsstufe in der Schule. Dabei endet die Zusammenarbeit nicht mit dem Einschulungstag des Kindes: in Absprache mit den Eltern können die Lehrkräfte der Schule auch danach von beratenden Gesprächen mit den Erzieherinnen profitieren, die das Kind im Kindergarten begleiteten.
Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen(
VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen ) vom 15.07.2019 bildet die Grundlage für die Kooperationspartner. Die
Partner gestalten so ihre Zusammenarbeit unter Einbezug der regionalen Gegebenheiten.
Für die Kooperation und zur Gestaltung des Übergangs enthält der „Kooperationsordner“, der den Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder vorliegt, wertvolle Hinweise. Er kann auch auf der Seite kindergaerten-bw.de heruntergeladen werden.
Seit Beginn des Schuljahres 2012/13 erhalten alle Grundschulen für diese wichtige Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen
in einem ersten Schritt eine Deputatsstunde. Es ist geplant, dass im Endausbau jede erste Klasse eine Kooperationsstunde erhält.
Verwaltungsvorschrift Kooperation Kindertageseinrichtungen Grundschulen
Leitlinien zur Kooperation Kindertageseinrichtungen Grundschule
Ihre Ansprechpartnerin
Bodenseekreis und Ravensburg
Annette Axmann
Teuringer-Tal-Schule Oberteuringen